Die nun mögliche Einführung der Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife, Grundstücke wirkte fast schon wie die Lizenz zum Gelddrucken für kommunale Kassen. Ist sie aber nicht. Die Verwaltung der Gemeinde Wachtberg hat sich gegen die Grundsteuer C entschieden. Diese Entscheidung stützt die CDU-Fraktion uneingeschränkt. Die bürokratischen Hürden erinnern an einen Wettbewerb im Stabhochsprung, der zusätzliche Personalaufwand wäre auch deutlich zu hoch gewesen.
Da nicht nur in der Gemeinde Wachtberg Bedarf an neuen Wohngebäuden – in welcher Größe auch immer – besteht, werden die brach liegenden baureifen Grundstücke nun höher über die Grundsteuer B bepreist. So wie es das neue Gesetz vorsieht. Das betrifft in Wachtberg 659 Grundstücke.
Weitere Neuerung: Landwirtschaftliche Flächen wurden bisher nach Grundsteuer A veranlagt. Das bleibt auch so. Aber Wirtschaftsgebäude und Wohnhäuser auf diesen Arealen werden jetzt auch mit der Grundsteuer B belastet. „Hört sich schlimmer an, als es ist“, sagt Christoph Fiévet, CDU-Fraktionsvorsitzender. „Denn der Hebesatz für die Grundsteuer B insgesamt wird gesenkt. Von 695 auf 672 Prozent.“
Diesem Vorschlag von Kämmerin Beate Pflaumann stimmte die CDU-Fraktion zu. Die Kämmerin war damit einem Vorschlag der Landesfinanzverwaltung gefolgt. Ebenso bei den Hebesätzen für die Grundsteuer A. Da wird es allerdings etwas teurer. Auf einer niedrigeren Bemessungsgrundlage erhöht sich der Hebesatz von 380 auf 419 %.
Fazit des kämmerlichen Gesamtpakets: Die empfohlenen Hebesätze der Landesfinanzverwaltung für A und B werden angewendet. Keine Differenzierung der Hebesätze. Die Grundsteuer C wird nicht eingeführt. Mit dem Verzicht auf die „ C“ bei höherer Besteuerung baureifer Areale durch die Grundsteuer B befindet sich Wachtberg in bester Gesellschaft: keine Kommune im Rhein-Sieg-Kreis führt die Grundsteuer C ein.
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