Norbert Röttgen MdB zur Diskussion um die Bonn/Berlin-Frage: "Gesetze gelten auch für Minister"

05.09.2011

Bund
Themengebiet: CDU

„Ich erwarte, dass der Bundesverteidigungsminister die anstehende Bundeswehrreform unter Beachtung des Bonn/Berlin-Gesetzes umsetzt. Es geht nicht darum, unsere Region zu bevorzugen, sondern schlicht darum, nach Recht und Gesetz zu handeln“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Norbert Röttgen.
„Es ist schon bemerkenswert“, so Röttgen weiter, „dass ein Minister die Bevölkerung in drohendem Ton warnt, sich auf die geltende Gesetzeslage zu berufen. Deren Einhaltung ist eine Selbstverständlichkeit - und das gilt auch für Minister.

Ein Umzug großer Teile des Bundesverteidigungsministeriums, wie ihn Minister de Maizière angedroht hat, würde nicht nur gegen die Buchstaben, sondern auch gegen den Geist des Bonn/Berlin-Gesetzes verstoßen. Dieses Gesetz ist das Ergebnis eines historischen Kompromisses und war die Grundlage für den Umzugsbeschluss. Seine Einhaltung ist deshalb auch eine besondere Frage von Verantwortung.

Im Übrigen finde ich, dass Verlässlichkeit ein hohes Gut in der Politik ist. Die Bundeskanzlerin und der ehemalige Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg haben nach der letzten Bundestagswahl zugesagt, dass unsere Region sich auf die Einhaltung des Bonn/Berlin-Gesetzes verlassen kann.
Es gibt keinen Grund und kein Mandat für den Bundesverteidigungsminister, die Bundeswehrreform nun zum Anlass zu nehmen, dieses Gesetz in Frage zu stellen.
Dass die Bundeswehrreform Auswirkungen auf alle Standorte – und damit auch auf die Hardthöhe – haben wird, ist eine völlig andere Frage. Dafür haben alle politisch Verantwortlichen unserer Region dem Bundesverteidigungsminister stets ihre Unterstützung zugesagt.

Die Umsetzung der Reform muss aber selbstverständlich auf der Grundlage der geltenden Gesetze erfolgen – und dazu gehört auch das Bonn/Berlin-Gesetz.“

(Verantwortlich: Büro Dr. Norbert Röttgen MdB)

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