Rot-grüne Wahlversprechen sind politisch unehrlich

18.01.2011

Kreis
Themengebiet: Finanzen und Steuern

CDU Rhein-Sieg begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW zum Nachtragshaushalt

Am heutigen Tage hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen eine einstweilige Anordnung zum Nachtragshaushaltsgesetz 2010 erlassen. Der Landesregierung wird hierin aufgegeben, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache im April 2011, das Gesetz nicht zu vollziehen. Es dürfen bis dahin keine weiteren Kredite auf Basis dieses Gesetzes aufgenommen werden. Mit dieser Anordnung folgte das Gericht dem Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP.

Die CDU Rhein-Sieg begrüßt diese Anordnung aus Münster ausdrücklich. Die CDU-Kreisvorsitzende Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB erklärte hierzu: „Die nun vorliegende Entscheidung des Gerichtshofs ist ein Beitrag zu mehr politischer Ehrlichkeit. Sie stellt einen in der Bundesrepublik einmaligen Vorgang dar. Den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land wird hierdurch eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Wahlversprechen der rot-grünen Minderheitsregierung schlicht und einfach nicht im verfassungsgemäßen Rahmen zu finanzieren sind. Die Methode, großzügig Wohltaten zu versprechen, die Rechnung dann aber künftigen Generationen aufzubürden, wird ab jetzt nicht mehr funktionieren. Politische Zielkonflikte in der Landesregierung können nicht mehr durch neue Schulden verdeckt werden. Es ist nun an Frau Kraft, sich nicht weiter vor der Entscheidung zu drücken, Prioritäten zu setzen, sondern zu erklären, an welcher Stelle ihre Minderheitsregierung bereit ist Einschränkungen hinzunehmen.“

Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs besteht in Nordrhein-Westfalen bis zu seiner endgültigen Entscheidung nicht die Gefahr eines haushaltslosen Zustandes und einer Handlungsunfähigkeit der Regierung. Ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung befürchtet das Gericht hingegen, dass zwischenzeitlich auf Grundlage eines möglicherweise verfassungswidrigen Haushaltsgesetzes Kredite in Milliardenhöhe aufgenommen werden könnten. Der rot-grüne Nachtragshaushalt sieht eine zusätzliche Neu-Verschuldung für NRW von rund 1,8 Milliarden Euro auf damit insgesamt 8,4 Milliarden Euro vor.

(Verantwortlich: CDU Kreisverband Rhein-Sieg)