Gesundheitskarte an Asylbewerber jetzt schnell aushändigen nach dem Signal aus Düsseldorf

09.09.2015

Themengebiet: Gesundheit

Da der für die Asylbewerber-Frage zuständige Ausschusses für „Demographie, Soziales, Kultur und Sport“ (DSKS) erst Mitte November tagt, soll schon der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. September über die Gesundheitskarte für Flüchtlinge beraten. Jürgen Kleikamp, CDU-Sprecher in diesem Ausschuss hat darum namens seiner Fraktion beantragt: "Der Rat bittet nach der bereits grundsätzlich erfolgten Willensbekundung im DSKS-Ausschuss die Verwaltung, dafür zu sorgen, dass innerhalb der nächsten vier Wochen, spätestens aber bis zum 9. Oktober 2015 alle berechtigten Asylbewerber und Flüchtlinge mit einer Gesundheitskarte ausgestattet werden“.

Die CDU-Fraktion begründet dies damit, dass die Landesregierung NRW am 28. August 2015 einen Rahmenvertrag mit sieben Krankenkassen geschlossen hat, der die Kommunen entlasten und vor allem den Asylbewerbern einen schnelleren und effizienteren Zugang zum deutschen Gesundheitssystem ermöglichen soll. Da der Vertrag rechtskräftig sei, könne sofort gehandelt und die Gesundheitskarte an die Asylbewerber ausgehändigt werden, was in der Vergangenheit wegen der unklaren Rechtslage noch nicht möglich war.

Zum rechtlichen Hintergrund:

Die CDU-Fraktion hat diesem Antrag den entsprechenden Auszug aus der Erklärung von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens beigefügt, der lautet: Die Rahmenvereinbarung zwischen dem NRW-Gesundheitsministerium und den Kassen über die G-Karte NRW regelt u.a. die Kostenerstattung für die Krankenkassen, die in diesem Fall als Dienstleister für die Kommunen tätigt werden. Der Umfang der gesundheitlichen Versorgung ist bundesgesetzlich geregelt (durch das Asylbewerberleistungsgesetz). Für die Ausführung sind in NRW die Städte und Gemeinden zuständig (Gesetz zur Ausführung des AsylbLG); das Land beteiligt sich an den Kosten für Aufnahme und Unterbringung über eine pauschale Landeszuweisung und im Einzelfall bei außergewöhnlich hohen Behandlungskosten. Die Rahmenvereinbarung erspart den Kommunen Einzelverhandlungen mit den Kassen, reduziert den Verwaltungsaufwand und sorgt für klare, verlässliche und einheitliche Bedingungen für alle.

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