
Themengebiet: Finanzen und Steuern
Nach dem jetzt im Entwurf vorliegenden Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFK-NRW) verlangt die rot-grüne Landesregierung von Wachtberg einen Betrag in Höhe von 98.000 EUR für das Jahr 2016. Im Jahr 2015 wurden „nur“ 32.000 EUR gefordert. Damit wird Wachtberg als vermeintlich reiche Kommune erheblich vom Land zur Kasse gebeten, um notleidende Städte und Gemeinden in NRW finanziell zu unterstützen. Dabei wird die von Wachtberg betriebene Haushaltskonsolidierung von der rot-grünen Landesregierung weitgehend konterkariert. Rot-grünes Finanzchaos und eine offenbar nicht hinreichende Aufsicht über die „notleidenden“ Städte und Gemeinden, die sich zum Teil trotz einer desaströsen Finanzsituation nach wie vor Prestigeobjekte leisten und sich das unter der Billigung der Landesregierung von anderen bezahlen lassen, führen im Ergebnis zu diesem Kommunalsoli. Das kann so nicht weiter hingenommen werden, so der Fraktionsvorsitzende der Wachtberger CDU Franz Jäger. Bereits für 2015 hat sich die Gemeinde Wachtberg auf Initiative der CDU-Fraktion der Sammelklage gegen das GFK 2015 angeschlossen, um die Zahlungsverpflichtung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt aber auch, welche Finanzausstattung die Städte und Gemeinden vom Land erhalten. Und das ist keinesfalls eine besondere Freundlichkeit des Landes, so wie es die SPD in Ihrem jüngsten Artikel darstellt, sondern eine Pflicht, die das Grundgesetz im Artikel 106 Abs. 7 den Ländern aufgibt. Hiernach haben die Länder … „für eine ausreichende Finanzausstattung der Aufgabenträger Gemeinden und Gemeindeverbände zu sorgen.“
Schaut man sich die Finanzierungslücken allein im Wachtberger Haushalt an, dann wird jedem sofort klar, dass die Landesregierung dieser Pflicht nicht nachkommt. Schlüsselzuweisungen, die der Aufgabenerledigung des allgemeinen Haushalts zukommen würden, erhält die Gemeinde Wachtberg nicht, da sie vermeintlich zu leistungsfähig ist. Nur noch ein Betrag in Höhe von 1,15 Mio. EUR wird als allgemeine Investitionspauschale und als Pauschale für Bildung und Sport vom Land zur Verfügung gestellt.
Als weiteres Beispiel für eine unangemessene Belastung der Gemeinden kann die Finanzausstattung für die Flüchtlinge herangezogen werden. Während Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und das Saarland alle nachgewiesenen Kosten der Gemeinden übernehmen, trägt NRW maximal 50 Prozent der kommunalen Ausgaben und bürdet damit den Städten und Gemeinden enorme Kosten auf.
Inwieweit sich damit die Landesregierung, wie von der SPD gesehen, als verlässlicher Partner der Gemeinden darstellt, erschließt sich nicht.
Die Bürgermeisterin hingegen hat das laut dem jüngsten Artikel des General-Anzeigers Bonn offenbar erkannt und möchte beim nächsten Treffen der NRW-Bürgermeister in Düsseldorf „Tacheles“ reden. Die CDU-Fraktion ist auf das Ergebnis sehr gespannt.
Die Kommunalfinanzen zu konsolidieren, bleibt weiterhin eine Aufgabe der Gemeinden. Auf große Hilfe der rot-grünen Landesregierung brauchen wir nicht zu hoffen, denn die kommt bekanntlich schon beim Landeshaushalt nicht voran. Die CDU wird sich bei den beginnenden Haushaltsberatungen für 2016 wie für das Jahr 2015 konstruktiv einbringen und dafür Sorge tragen, dass auch die notwendigen und wichtigen Investitionen in das Gemeindevermögen fortgesetzt werden. ‚Diesen Appell richte ich auch an die SPD-Fraktion, die sich bei den Haushaltsberatungen 2015 vollkommen herausgehalten hat‘, so Franz Jäger.
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