Vorwürfe gegen Beigeordneten Stefan Hahn haltlos

16.02.2006

Gemeinde/ Stadt

Hochzufrieden zeigt sich die CDU-Fraktion mit der Stellungnahme der Kommunalaufsicht bezüglich der Beschwerde der Fraktion von SPD, Grünen und F.D.P. gegen die Bestellung des Beigeordneten Stefan Hahn zum Geschäftsführer der Limbachstiftung. Die Fraktionen hatten die Kommunalaufsicht gebeten, insbesondere den Gesichtspunkt zu prüfen, ob in der gleichzeitigen Wahrnehmung beider Funktionen ein nicht vertretbarer Interessenskonflikt liegen kann. Klar und deutlich hat die Kommunalaufsicht dargelegt, dass ein Interessenkonflikt nicht bestehe.

Die Kommunalaufsicht hat dies in einer umfangreichen Stellungnahme damit begründet, dass die Limbach-Stiftung eine selbständige örtliche Stiftung sei. Örtliche Stiftungen sind nach § 100 Gemeindeordnung NRW Stiftungen des privaten Rechts, die nach dem Willen des Stifters von einer Gemeinde verwaltet werden und die überwiegend örtlichen Zwecken dienen. Geleitet wird die Limbach-Stiftung durch ein Kuratorium, das aus dem hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, dem jeweiligen Pfarrer der Pfarrei St. Maria Rosenkranzkönigin von Wachtberg-Berkum und vier vom Rat der Gemeinde Wachtberg aus seiner Mitte zu wählenden Mitgliedern besteht. Die Aktivitäten des Kuratoriums stellen sich nach der Ansicht der Kommunalaufsicht daher als Verwaltungsangelegenheiten der Gemeinde dar.

Da die Stiftung im weiteren Sinne von der Gemeinde verwaltet werde, sei ein Interessenwiderstreit im Grunde ausgeschlossen. Die Verwaltung der Stiftung ist durch diese rechtliche Konstruktion immer auch an den Interessen der Gemeinde orientiert. Der Geschäftsführer handele somit nicht als selbständiges Organ der Stiftung sondern nur im Auftrag des Kuratoriums. Damit bestehe für den Geschäftsführer enge Weisungsbindungen an das Kuratorium, das von der Gemeinde bestimmt ist. Eine Interessenkollision ist nach Ansicht der Kommunalaufsicht aus diesen Gründen ausgeschlossen.
Unerfreulich, so die einhellige Auffassung in der CDU-Fraktion, seien die Begleitumstände dieser Beschwerde bei der Kommunalaufsicht gewesen. So lag die Beschwerde zuerst der Presse und dann der Kommunalaufsicht vor. Zumindest für Wachtberger Verhältnisse sei dieser Stil ausgesprochen ungewöhnlich.

(Verantwortlich: CDU Ratsfraktion)