
Gemeinde/ Stadt
Die Stadt Bonn benachteiligt Familien bei der Ausgabe von Schülerjahresfahrkarten, weil sie die Berücksichtigung von solchen Kindern bei der Geschwisterermäßigung an städtischen Schulen verweigert, die eine Privatschule besuchen.
Das Wachtberger Ratsmitglied Kurt Teichner (CDU) hat der Bezirksregierung einen Fall vorgetragen, bei dem ein Kind eine Privatschule, andere Kinder derselben Familie aber städtische Schulen besuchen. Auch der umgekehrte Fall, dass das erste Kind eine städtische Schule und weitere Kinder Privatschulen besuchen, komme vor. Die Bezirksregierung Köln hat klar gestellt, dass auch die Kinder einer Familie, die eine Ersatzschule besuchen, bei der Geschwisterermäßigung berücksichtigt werden müssen. Das gelte auch umgekehrt für Kinder an den Privatschulen mit Geschwistern an städtischen Schulen.
Der Geschwisterrabatt dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, ob die Kinder Schulen desselben Schulträgers besuchen. Es sei allein auf die Situation der Schülerfahrkostenberechtigten und ihrer Erziehungsberechtigten abzustellen, stellt die Bezirksregierung fest.
Teichner erwartet, dass die Stadt Bonn ihre Rechtsauffassung ändert und die Rechte der Eltern jetzt beachtet. Es mache keinen Sinn, lautstark eine familienfreundliche Politik einzufordern und dann in der Praxis zu versagen.
Empfehlen Sie uns!