
Wachtberger CDU-Fraktion richtet Appell an die Bundesregierung
Die deutsche Wirtschaft brummt und die Steuereinnahmen sprudeln stärker als erwartet. Der Bundeshaushalt wird erfreulicherweise mit einem Überschuss in Milliardenhöhe abschließen. Vor diesem Hintergrund hat die Wachtberger CDU-Fraktion nun einen schriftlichen Appell an Bundeskanzlerin Merkel, Finanzminister Schäuble und den Chef der CDU-Bundestagsfraktion Kauder gerichtet.
„Die Kosten, die durch die Unterbringung und Betreuung der nicht enden wollenden Flüchtlingsströme entstehen, führen zum Kollaps unserer Haushalte. Da spreche ich sich nicht nur für Wachtberg alleine“, so der Fraktionsvorsitzende Franz Jäger. „Es wäre für die Stimmung in der Bevölkerung ein fatales Signal, wenn der Absturz kommunaler Haushalte in die Haushaltssicherung oder den Nothaushalt mit den Unterbringungs- und Betreuungskosten von Flüchtlingen begründet werden müsste. In Wachtberg erwarten wir ein Defizit bei der Flüchtlingsbetreuung und Unterbringung in Höhe von 500.000 €.“
„Deshalb haben wir uns mit einer eindringlichen Bitte an die Bundesregierung gewendet, die Finanzhilfen des Bundes so schnell wie möglich so aufzustocken, dass eine 100prozentige Erstattung der Flüchtlingskosten ermöglicht wird. Wir müssen mit Nachdruck von der kommunalen Basis her auf die Misere aufmerksam machen. Die jetzt beschlossenen Bundeshilfen reichen bei weitem nicht aus, vor allem auch deshalb nicht, weil Nordrhein-Westfalen und seine rotgrüne Landesregierung unter Frau Kraft die Hilfen nicht in voller Höhe an die Kommunen weiterleitet. Von daher ist es erforderlich, die Bundesmittel direkt an die Kommunen auszuzahlen“.
Da direkte Finanzhilfen des Bundes an die Kommunen grundgesetzlich nicht möglich sind, sollte deshalb eine schnelle Grundgesetzänderung in die Wege geleitet werden, damit den Kommunen flexibel, verlässlich und bedarfsgerecht geholfen werden kann, fordert die CDU-Fraktion.
Weitere Maßnahmen, die nach Ansicht der CDU-Fraktion schnellstmöglich umzusetzen sind, wären die Einstufung der Länder Kosovo, Albanien und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten, die Beschleunigung der Asylverfahren und die zeitnahe Rückführung der abgelehnten und geduldeten Asylbewerber.
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