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Trotz Widerspruchs aus der Union bleiben die CDU Sozialausschüsse (CDA) bei ihrer Forderung nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. CDA Bundesvize Christian Bäumler weist darauf hin, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften in immer weniger Branchen in der Lage sind, tarifliche Mindestlöhne wirksam zu vereinbaren. Die CDU müsse sich in der Debatte um gerechte Löhne inhaltlich erneuern.
Der CDU Sozialflügel hat sich in einem Leitantrag für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in der Höhe des Mindestlohns in der Leiharbeit ausgesprochen. Der von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohn für die Leiharbeit von 7,79 Euro in den alten und 6,89 Euro in den neuen Bundesländern sei ein Schritt in die richtige Richtung. Da Leiharbeitnehmer branchenübergreifend eingesetzt werden, will sich der CDU Sozialflügel an diesem Mindestlohn orientieren. Damit sei auch der Grundsatz der Tarifautonomie gewahrt, da dieser Mindestlohn von den Tarifvertragsparteien vereinbart wurde. "Überall dort, wo Tarifverträge die Arbeitnehmer nicht schützen können, muss der allgemeine Mindestlohn gelten", erklärt Bäumler. Er weist darauf hin, dass Niedriglöhne dazu führen, dass Kosten vom privaten in den öffentlichen Sektor verlagert werden.
Der CDA Bundesvize ist sich sicher, dass der Leitantrag eine große Mehrheit auf der CDA Bundestagung Ende Mai in Berlin finden wird.
(Verantwortlich: CDA Wachtberg)
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