
Kreis
Themengebiet: Arbeit
Das Recht ohne Abschläge in Rente gehen zu können, darf nicht allein vom Lebensalter abhängen. Entscheidend muss sein wie lange jemand Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. Die Lebensleistung von Arbeitnehmern, die früh ins Arbeitsleben eingetreten sind, muss durch eine Orientierung an den Versicherungsjahren berücksichtigt werden.
Hintergrundinfo
Wir erleben z. Zt., dass viele ältere Arbeitnehmer/innen, die 45 Jahre lang ihre Rentenbeiträge gezahlt haben, aus gesundheitlichen Gründen vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen müssen. Dies bedeutet für sie jetzt einen Abschlag bei ihrer Rente. Andere werden nach 45 Beitragsjahren arbeitslos und erhalten statt der Rente, Arbeitslosenunterstützung eventl. bis sie 65 Jahre alt sind. Leistung muss sich wieder lohnen: war und ist eine Grundforderung der CDU und CDA und deshalb dürfen die langjährigen Rentenbeitragszahler nicht für ihre Leistung auch noch Rentenkürzungen erfahren.
Sorgen bereitet uns die Tatsache, dass gerade junge Menschen durch prekäre Beschäftigung ( Zeitarbeit, befristeter Arbeit, Niedriglöhnen.....) zuwenig ( durch niedrige Beiträge ) für ihre eigene Rente einzahlen können. Deshalb begrüssen wir es, dass die Antragskommission auf dem CDU-Bundesparteitag ( 15.-16.11.10) empfiehlt, den Antrag der CDA " Zeitarbeit ins Arbeitnehmerentsendegesetz" zu übernehmen anzunehmen ! Auf diese Weise muss ein Mindestlohn für die Branche verankert werden, der für alle Zeitarbeitnehmer in Deutschland, aber auch für die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer, gilt.
(Verantwortlich: CDA Rhein-Sieg)
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